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Verkaufs- und Lieferbedingungen – v 1.1
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Lieferbedingungen EXW/ab Werk Stoevring und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Käufer muss selbst den Versand versichern. Actulux A/S ist für Beschädigung und Diebstahl während des Transportes nicht verantwortlich. Falls keine speziellen Anweisungen für den Versand vorliegen, hat Actulux A/S freie Hand im Wahl des billigsten Transportweges und -mittels basierend auf ihre Beurteilung.
Lieferzeit ist schätzungsweise angegeben und ist für Actulux A/S nicht verbindlich. Im Falle des Lieferverzugs ist der Käufer zum Stornierung nicht berechtigt, es sei denn, dass Actulux A/S eine solche Stornierung akzeptiert. Actulux A/S nimmt keine Verantwortung für Folgen von Force majeure, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Krieg, In- und Ausfuhrverbot und alle anderen Umständen im In- oder Ausland, die außerhalb des Einflussbereiches von Actulux A/S liegen, an. Geldstrafen wegen verspäteter Lieferung oder Entschädigung für davon entstandenen Verlust werden nicht honoriert.
Actulux A/S ist dafür verantwortlich, dass gelieferte Waren bei Lieferung keine Material- und Fabrikationsfehler haben. Der Käufer soll sofort nach Eingang eine gründliche und sorgfältige Untersuchung der gelieferten Waren vornehmen. Im Falle fehlender Produkte und/oder Fehler und Mängel soll der Käufer sofort schriftlich gegenüber Actulux A/S reklamieren. Reklamationen berechtigen nicht den Käufer dazu, Zahlung von geleisteten Lieferungen zurückzuhalten. Gelieferten Waren verbleiben das Eigentum von Actulux A/S bis die Kaufsumme völlig eingezahlt worden ist. Waren werden nur nach vorheriger Ansprache und gegen Abzug von 20% des fakturierten Preises zurückgenommen und der Rückversand geht zu Lasten des Käufers.
Die Verantwortung von Actulux A/S für Mängel in gelierten Produkten läuft 2 Jahre nach Lieferung an den Käufer ab. Actulux A/S ist auch nur für Mängel verantwortlich insofern eine Reklamation schriftlich innerhalb dieser Reklamationsperiode eingereicht worden ist. Actulux A/S ist dazu berechtigt, Mängel bei Ausbesserung und/oder Neulieferung zu beheben.
Actulux A/S übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf Transport oder Installation, für die Actulux A/S nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind, unkorrekte Gebrauch/Fehlbedienung, mangelhafte/unkorrekte oder unzureichende Montage und Wartung, äussere Einflüsse, Verwendung zusätzlich zu eventuellen Produktgenehmigungen und Zertifizierungen oder ähnliche Verhältnisse.
Bei Unstimmigkeiten werden Streitigkeiten bei dänischem Gericht und nach dänischen Gesetzen entschieden. Anspruch auf Schadensersatz gegen Actulux A/S beschränkt sich auf max. DKK 1.000.000, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Zahlung und Preise sind wie an der Vorderseite dieser Auftragsbestätigung angegeben. Bei verspätetem Empfang der Zahlung, wird 1,0% Zins je angefangenen Monat berechnet. Im Falle wesentlicher Änderungen in Arbeitslohn, Rohmaterialien, Einzelteilen oder Wechselkursen, behaltet Actulux A/S sich das Recht vor, entweder die Preise zu ändern, oder ohne vorherige schriftliche Ankündigung Justierung von Beträgen zur Zahlung zu verlangen.
Produkthaftung: Actulux A/S haftet nur für Personenschaden, der nachweislich auf Fehler oder Fahrlässigkeit seitens der Actulux A/S oder anderen von Actulux A/S verantwortlichen Dritten zurückzuführen ist. Actulux A/S haftet nicht für Schaden an Grundstücken oder Sachen, der eintritt, während die Lieferung im Besitz des Käufers ist. Actulux A/S haftet nicht für Schaden an Produkten, die der Käufer hergestellt hat, oder Produkten, in welchen diese eingehen. Übrigens haftet Actulux A/S für Schaden an Grundstücken und Sachen unter denselben Bedingungen als Personenschaden.
Actulux A/S übernimmt keine Haftung für Betriebsverluste, Verdienstausfälle oder andere indirekte Verluste. In dem Umfang, in dem Actulux A/S Produkthaftung gegenüber Dritten auferlegt wird, ist der Käufer verpflichtet, Actulux A/S im selben Umfang schadlos zu halten, in dem die Haftung von Actulux A/S durch diese Bestimmung beschränkt ist. Erhebt ein Dritter Forderungen gegen eine der Parteien wegen Schadensersatzhaftung gemäß dieser Bestimmung, so hat diese Partei die andere Partei unverzüglich zu unterrichten. Actulux A/S und der Käufer verpflichten sich gegenseitig, sich vor dem Gericht verklagen zu lassen, das die Schadensersatzforderung behandelt, die etwa gegen einen von ihnen auf der Grundlage eines Schadens erhoben wird, der angeblich durch die gelieferte Ware verursacht wurde. Actulux A/S kann jedoch verlangen, dass das gegenseitige Verhältnis zwischen Actulux A/S und dem Käufer sich schiedsrichterlich bei dem Sø- og Handelsretten (See- und Handelsgericht in Dänemark) entschieden wird. Die oben erwähnte Haftungsbeschränkung von Actulux A/S ist nicht anwendbar, falls die Produkthaftung auf grobe Fahrlässigkeit seitens der Actulux A/S zurückzuführen ist. Actulux hat eine Produkthaftungsversicherung abgeschlossen. Actulux A/S ist außer der Deckung, die sich aus diese Versicherung ergibt, nicht verpflichtet. Eine Kopie der Versicherung lässt sich requirieren.